Die Einrichtung durch Gesetz, der eigene und übertragene Wirkungsbereich, die Weisungsfreiheit im eigenen Wirkungsbereich, die Staatsaufsicht, die demokratische Bestellung der Organe, die Privatrechtsfähigkeit und die Satzungsautonomie stellen die organisationsrechtlichen und funktionalen Grundlagen und Schranken der nichtterritorialen Selbstverwaltung dar. |